Pressemitteilung 07.07.09

Besserer Schutz für Bahnreisende ab Ende Juli / Kompakte Broschüre informiert über neue EU-Regelungen

Pünktlich zum Gesetz: Die Broschüre „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland über die neuen Verbraucherrechte bei Bahnfahrten in Deutschland und ganz Europa

Kehl – Ob erstattete Fahrpreise oder übernommene Taxikosten: In vielen Bereichen können Bahnreisende ab August von der neuen EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Bahnverkehr profitieren. Die Regelungen, die erst ab Dezember verpflichtend in allen EU-Staaten gelten, sind in Deutschland nicht nur frühzeitig, sondern auch gleich mit Zusatzregeln im Bereich des Nahverkehrs eingeführt worden. Die neue Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ gibt einen Überblick über die Änderungen, jede Menge Tipps und auch eine Anleitung, wie Fahrgäste ihre neuen Rechte durchsetzen können.

Erstmals gesetzlicher Anspruch auf Entschädigungszahlungen
Dank der neuen Verordnung haben Zugreisende künftig bei größeren Verspätungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilerstattungen des Fahrpreises − zuvor fanden sich solche Regelungen allenfalls in den Beförderungsbedingungen der Unternehmen. Fahrpreiserstattungen gibt es nun auch, wenn aufgrund einer relativ kurzen Verspätung ein Anschlusszug verpasst wurde. Jetzt zählt nämlich die Differenz zwischen tatsächlicher und planmäßiger Ankunftszeit am Zielort. Wenn der Fahrgast sein Ziel beispielsweise mit drei Stunden Verspätung erreicht, erhält er künftig die Hälfte des ursprünglichen Fahrpreises zurück. Sollte er dann auch erst nach Mitternacht an seinem Zielort ankommen und kein öffentliches Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen, darf er sich auf Kosten der Bahn ein Taxi nach Hause nehmen. Die Höchstgrenze liegt hier bei 80 Euro. Falls nötig zahlt die Bahn sogar eine Hotelübernachtung.
Weitere Vorteile für Zugreisende ab August: Sie müssen vor und während der Fahrt umfassend informiert werden, können einen Fahrschein noch im Zug zu erwerben (gegebenenfalls für einen Zuschlag) und ihre Fahrräder in allen Zügen mitnehmen – sofern die Zweiräder leicht zu handhaben sind, dies den Betrieb nicht beeinträchtigt und in den Fahrzeugen möglich ist.

Wer hilft im Streit mit einem Bahnunternehmen aus dem EU-Ausland?
Die Verordnung betrifft sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Zugreisen in Europa, allerdings dürfen die einzelnen Staaten für ihren nationalen Bahnverkehr in den nächsten 15 Jahren noch Ausnahmen machen. Im letzten Kapitel „Fünf Schritte zur Durchsetzung Ihrer Rechte“ erfahren die Leser der Broschüre, wie Sie sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Unternehmen Beschwerden einreichen, welche Fristen es zu beachten gibt und wer bei Problemen weiterhilft.
Sollten deutsche Fahrgäste die Dienste eines Bahnunternehmens aus dem EU-Ausland in Anspruch nehmen, können sie sich im Streitfall an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Das EVZ behandelt Beschwerden deutscher Fahrgäste gegen Bahnunternehmen aus dem EU-Ausland. Die Juristen vermitteln einzelne Verbraucher an eine geeignete ausländische Schlichtungsstelle oder finden selbst eine außergerichtliche Lösung mit den fraglichen Unternehmen.

Online-Version des Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090624320.pdf


Ein Druck-Exemplar ist erhältlich gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags in DIN A5-Größe bei Euro-Info-Verbraucher e.V., Stichwort: Fahrgastrechte, Rehfusplatz 11, 77694 Kehl.  


Ansprechpartner für die Presse:

Charlotte Geiger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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