EVZ-Deutschland rät Pauschalurlaubern: Beschwerden nicht dem Hotelpersonal melden, sondern der Reiseleitung

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland rät Pauschalurlaubern: Beschwerden nicht dem Hotelpersonal melden, sondern der Reiseleitung


Pressemitteilung 18.09.07

Pressemitteilung 18.09.07

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland rät Pauschalurlaubern: Beschwerden nicht dem Hotelpersonal melden, sondern der Reiseleitung

„Sonst wird es später schwierig, Ansprüche auf Minderung des Preises geltend zu machen“ / EU-Verbraucherschützer informieren vor den Herbstferien u.a. in Nordrhein-Westfalen

 

Kehl - „Wenn der zugesicherte Balkon fehlt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft oder der vertraglich abgemachte Bus-Ausflug in die Umgebung ersatzlos gestrichen wird, müssen Sie sich beim Ansprechpartner des Reiseveranstalters beschweren und nicht etwa beim Personal des Hotels“, rät die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, Jutta Gurkmann, in Kehl:

„Sonst wird es später schwierig, Ansprüche auf Minderung des Preises geltend zu machen." Nach der EU-weit geltenden Pauschalreise-Richtlinie, die für den Schutz von Urlaubern in der EU sorgt, müssen Mängel umgehend an Ort und Stelle gemeldet werden.

Es ist die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen. Was viele nicht wüssten, sagt die Juristin Gurkmann: „Die einzig richtige Adresse für Beschwerden ist die Reiseleitung als Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort.“

„Mängel müssen nicht nur umgehend gemeldet werden, sondern vor allem der richtigen Stelle – und zwar“, so die Juristin, „unabhängig davon, ob man seine Pauschalreise über einen Discounter gebucht hat, im Internet, im Reisebüro oder in einem Onlineportal von Reisebüros.“

Den Vertreter des Reiseveranstalters verpflichtet die Pauschalreise-Richtlinie übrigens dazu, sich im Fall von Beanstandungen „nach Kräften um geeignete Lösungen“ zu bemühen.

Vor den Herbstferien in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen weisen die Verbraucherschützer in Kehl außerdem hin auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Die Webseite www.euroinfo-kehl.eu bietet Informationen auch zum Thema Reise und in der Rubrik Schlichtung Adressen von Schlichtungsstellen der Reisebranche.

Zum Bedauern von Jutta Gurkmann fehlt eine umfassend zuständige Schlichtungsstelle für Pauschalreisen: „Wer seine Reise online gebucht hat, dem hilft in zahlreichen Fällen allerdings die Reiseschiedsstelle in Wiesbaden.“

Bei Problemen mit einem Pauschalreise-Veranstalter aus dem EU-Ausland kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl wenden. (qui)

zum HINTERGRUND-Papier Pauschalreise-Richtlinie der EU (pdf)

Ansprechpartner für die Presse

Christian Quiring, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Kehl
c/o Euro-Info-Verbaucher e.V.
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-23
Fax 07851 / 99148-11
eMail: quiring@euroinfo-kehl.eu
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