Clever Reisen mit den Fluggastrechten im Handgepäck / Kompakter Leitfaden für den europäischen Verbraucher
Technische Mängel am Flugzeug gelten nicht mehr als Ausrede
Auf das rasante Wachstum des europäischen Flugmarktes reagiert die Europäische Union mit zahlreichen neuen Regelungen, die von der Rechtsprechung im Streitfall konkretisiert werden. Im Dezember 2008 erst entschied der Europäische Gerichtshof, dass technische Defekte am Flugzeug nicht mehr als außergewöhnlicher Umstand entschuldbar sind. In solchen Fällen muss die Airline dem Passagier eine Ausgleichssumme zahlen, die unterschiedlich hoch ausfallen kann. Je nach Fluglänge hat er Anspruch auf 200 bis 400 Euro, wenn innerhalb einiger Stunden ein Alternativflug angeboten wird; falls nicht, sind es sogar 300 bis 600 Euro.
„Sobald ein Flug ausfällt oder sich stark verspätet, ist es sinnvoll, sich den konkreten Grund dafür gleich am Flughafen schriftlich bestätigen zu lassen“, rät Bernadette Mohme, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Damit lasse sich die eigene Rechtsposition verbessern, wenn die Airline im Nachhinein eine Entschädigungssumme verweigert. Neben praktischen Hinweisen zu Buchung, Flugstörungen und Schadensfällen, denen jeweils ein Kapitel gewidmet ist, zeigt die Broschüre dem Verbraucher auch Wege auf, wie er seine Rechte geltend machen kann und wer ihm dabei hilft.
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen schnell und kostenlos
Zunächst ist es immer ratsam, dass der betroffene Fluggast das Luftfahrtunternehmen selbst kontaktiert, wenn er mit dem Service nicht zufrieden war. Falls er seine Ansprüche dort nicht geltend machen kann, ist es jedoch voreilig, gleich vor Gericht zu ziehen. Eine nationale oder europäische Beschwerdestelle zu kontaktieren, hat den Vorteil, dass geringe oder keine Kosten entstehen und nach einer gütlichen Einigung gesucht wird. So ist das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren zuständig bei grenzüberschreitenden Beschwerden, wenn Kunde und Flugunternehmen nicht aus dem gleichen Land kommen. Ob Links zum Beschwerdeformular und zur Homepage aller wichtigen Organisationen oder Telefonnummern der dortigen Ansprechpartner, die Broschüre versammelt alles Nützliche, was den Fluggästen im Streitfall weiterhelfen kann.
Online-Version des Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090121296.pdf
Ein Druck-Exemplar ist erhältlich gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags in DIN A5-Größe bei Euro-Info-Verbraucher e.V., Stichwort: Clever Reisen, Rehfusplatz 11, 77694 Kehl.



