Neue Rechte für Bahnreisende in Deutschland / Broschüre über EU-Regelungen liegt auf Englisch vor
Kehl – Wie hoch liegt die Fahrpreiserstattung ab welcher Verspätung? Was ist, wenn der letzte Zug des Tages aufgrund von Verspätung verpasst wurde? An wen sollte sich der Bahnreisende mit seiner Beschwerde wenden?
Schon vier Monate vor dem europaweiten Termin gelten in Deutschland die neuen EU-Regelungen über die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Bahnverkehr. Welche Änderungen ab dem 29. Juli 2009 auf Bahnfahrer in Deutschland zukommen, fasst die Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ zusammen, die bereits seit Anfang Juli im gesamten Bundesgebiet verteilt wird. Damit sich auch ausländische Reisende umfassend informieren können, liegt der Leitfaden nun außerdem in englischer Sprache vor. Er kann auf der Seite des EVZ Deutschland unter www.eu-verbraucher.de kostenlos heruntergeladen werden.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)
Sollten ausländische Fahrgäste die Dienste eines deutschen Bahnunternehmens in Anspruch nehmen, können sie sich im Streitfall an das Europäische Verbraucherzentrum ihres Heimatlandes wenden. In enger Zusammenarbeit mit dem EVZ Deutschland setzen sich die Juristen beider Länder daraufhin kostenlos für eine außergerichtliche Einigung mit dem fraglichen Unternehmen ein oder vermitteln an eine geeignete Schlichtungsstelle. Genauso können sich deutsche Fahrgäste bei Beschwerden gegen Bahnunternehmen aus dem EU-Ausland an das EVZ Deutschland wenden.
Online-Version des englischen Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090728327.pdf
Online-Version des deutschen Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090624320.pdf
Ein Druck-Exemplar der deutschen Broschüre ist erhältlich gegen Zusendung
eines frankierten Rückumschlags (in DIN A5-Größe) an die Adresse:
Euro-Info-Verbraucher e.V.
Stichwort: Fahrgastrechte
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
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