Recht haben, Recht bekommen – ein Leitfaden für Verbraucher, vorgestellt von der Verbraucherschutz-Staatssekretärin aus Berlin
Kehl – Eine auf Mallorca gekaufte Digitalkamera funktioniert nach Rückkehr aus dem Urlaub nicht mehr? Ein vermeintlich kostenloser britischer Newsletter für Kochrezepte entpuppt sich als Online-Abofalle? Oder ein Flug Frankfurt-Rom fällt ersatzlos aus? Was in diesen Fällen getan werden kann, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, darum geht es in einer Broschüre, die die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium Ursula HEINEN, MdB, heute in Kehl vorgestellt hat. Die Broschüre trägt den Titel „Recht haben – Recht bekommen“ und zeigt auf, wohin sich Verbraucher bei Problemen mit Anbietern aus dem EU-Ausland wenden können. „Wenn Sie vergeblich auf Waren warten, die Sie im EU-Ausland bestellt haben, wenn Ihnen eine Luftfahrtgesellschaft mit Sitz im EU-Aus¬land berechtigte Ansprüche verweigert oder Sie mit unlauteren Geschäftspraktiken von Anbietern aus Nachbar¬ländern zu tun haben – dann hilft Ihnen dieser Leitfaden!“, sagte Ursula HEINEN heute in Kehl am Sitz des Euro¬päischen Verbraucherzentrums Deutschland, das den Leitfaden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellt hat.
Per Online-Formular direkter Weg zur passenden Stelle
Um Verbrauchern im Einzelfall einfach und schnell den Weg zur passenden Stelle zu weisen, wurde zudem ein Online-Formular entwickelt, das über die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums (www.euroinfo-kehl.eu) ausgefüllt und versendet werden kann. Hier können Verbraucher ihre Erfahrungen und Probleme schildern, so dass ihr Fall online erfasst wird und unmittelbar von der Stelle bearbeitet werden kann, die für den Fall auch zuständig ist.
Zwei Netzwerke der EU schützen die Verbraucher und ergänzen einander
„Kunden, die ein Problem mit einem Anbieter im EU-Ausland haben, müssen nicht glauben, dass sie im Regen stehen“, sagte die Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, Jutta Gurkmann, in Kehl. „Im Gegenteil: Es gibt zwei von der Europäischen Kommission initiierte Netzwerke, die europaweit tätig sind.“ Der heute vorgestellte Leit¬faden verdeutlicht, wer wann und wie Verbrauchern dabei hilft, ihre Rechte bei Käufen im Ausland übergreifend durchzusetzen: sei es, um selbst Geld erstattet zu bekommen oder um generell unlauteren Praktiken Einhalt zu gebieten. Um zu erfahren, welche Behörde welches Thema abdeckt, reicht ein Blick in den Leit¬faden, der „ein gutes Stück Aufklärung bietet“, wie Jutta GURKMANN sagt.
Minister Hauk: „Grenzüberschreitende Verbraucherinformation voranbringen“
"Die Globalisierung schreitet immer weiter voran. Für den Verbraucher wird es, gerade durch das Internet, zur Normalität, im Ausland Dinge zu kaufen und zu bestellen. Wer sich auf dem internationalen Parkett bewegt, muss auch über die dort herrschenden Rechte informiert sein", erklärte der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk MdL. Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg, das an¬gesichts der Globalisierung von Handel und Dienstleistungen eine wichtige Aufgabe seiner Verbraucherpolitik darin sieht, die grenzüberschreitende Verbraucherinforma¬tion voranzubringen, begrüßte die Veröf¬fentlichung des praxisnahen Leitfadens und lud gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucher¬zentrum Deutschland zur Vor¬stellung der Publikation nach Kehl ein. (qui)
Online-Version des Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20080609252.pdf
Ein Druck-Exemplar ist erhältlich gegen Zusendung eines frankierten Rückum¬schlags in DIN A5-Größe bei:
Euro-Info-Verbraucher e.V.
Stichwort: Recht bekommen
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Ansprechpartner für die Presse:
Christian Quiring
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 07851 / 991 48-23
Fax 07851 / 991 48-11
eMail: quiring@euroinfo-kehl.eu
www.euroinfo-kehl.eu



