Pressemitteilung 14.10.09

Neue Rechte für Bahnreisende / Start einer bundesweiten Informationskampagne des EVZ Deutschland

Auftakt am 17. Oktober 2009 in München: In den kommenden Wochen verteilt das EVZ Deutschland die Broschüre „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ kostenlos in deutschen Großstädten

Kehl
– Bereits seit Ende Juli 2009 gelten in Deutschland neue Fahrgastrechte, die noch über die zugrunde liegende EU-Verordnung hinausgehen. Doch wissen Bahnreisende in Deutschland, auf welche Rechte sie sich nun berufen können und welche Pflichten sie gleichzeitig haben: Wann wird der Fahrpreis erstattet, wann ein Taxi bezahlt und was gilt für den Nahverkehr? Alles Wissenswerte zu den neuen Rechten ist in der Broschüre „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ zusammengefasst, in der sich auch jede Menge Tipps finden sowie eine Anleitung, wie Fahrgäste ihre neuen Rechte durch-setzen können.

Um möglichst viele Bahnreisende zu informieren, wird das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland seine Broschüre, die mit der finanziellen Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellt wurde, von Oktober bis Dezember 2009 bundesweit gezielt anbieten. In Zusammenarbeit mit Touristeninformationsbüros in München, Köln, Leipzig und anderen deutschen Großstädten werden dazu Aktionstage veranstaltet: Touristen aber auch interessierten Bürgern bietet sich dabei vor Ort die Möglichkeit, mit den Juristen des EVZ Deutschland direkt ins Gespräch zu kommen und Ihnen Fragen rund um ihr Recht als Reisende in Deutschland und Europa zu stellen.

Informationen zum EU-Recht und juristische Beratung: das ECC-Net
Die Kampagne ist Teil eines umfassenden Informations- und Beratungsangebotes, mit dem das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) die europäischen Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aufklärt. In enger Zusammenarbeit mit den Zentren der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Islands und Norwegens helfen die Juristen außerdem, Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu lösen, die nicht aus dem gleichen Land stammen. Sollten deutsche Fahrgäste also die Dienste eines Bahnunternehmens aus dem EU-Ausland in Anspruch nehmen, können sie sich im Streitfall an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Die Juristen vermitteln einzelne Verbraucher an eine geeignete ausländische Schlichtungsstelle oder finden selbst eine außergerichtliche Lösung mit den fraglichen Unternehmen.


Die aktuellen Termine der Informationskampagne finden Sie unter: http://www.eu-verbraucher.de/de/startseite/aktuelles/  



Online-Version des Leitfadens:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090624320.pdf

Ein Druck-Exemplar ist erhältlich gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags in DIN A5-Größe bei Euro-Info-Verbraucher e.V., Stichwort: Fahrgastrechte, Rehfusplatz 11, 77694 Kehl.